Der Autoführerschein. Egal ob Sie mit Schaltgetriebe oder mit Automatik bei uns lernen wollen, beides ist möglich.
Mit dieser Fahrerlaubnis wird es Ihnen ermöglicht, mit bereits 17 Jahren unter Begleitung, unbegleitet ab 18 Jahren, Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3500 kg zu fahren.
Selbst das Mitführen von Anhängern ist eingeschränkt möglich. Wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt oder der Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von maximal 750 kg aufweist ist das Mitführen legitim.
Sollten Sie in der Situation sein immer wieder mal etwas transportieren zu müssen, werden Sie möglicherweise schon mal über einen Anhänger-Führerschein nachgedacht haben.
Bei uns haben Sie die Auswahl aus dem Anhängerführerschein der Klasse BE oder der Fahrerlaubniserweiterung B96. Letztere macht es möglich, ohne praktische Prüfung, Anhängerkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 4250 kg zu fahren. Allerdings ist die Ausbildung ähnlich aufwändig wie in der Klasse BE.
In der Fahrerlaubnisklasse BE dürfen Sie Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3500 kg mit Anhängern kombinieren die eine zulässige Gesamtmasse von ebenfalls maximal 3500 kg aufweisen.
Sie fahren dann eine Kombination mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 7000 kg legitim auf europäischen Straßen.
Bereiche wo es ohne die Klasse BE problematisch werden kann.
Transport von Tieren, Sportbooten, Baumaterial und in vielen Fällen auch das Mitführen von Wohnwagen.
Im Bereich Motorrad bieten wir Ihnen alle derzeit möglichen Fahrerlaubnisklassen an.
Mit der Klasse AM darf bereits eine 15-jährige Person "Moped", also Kleinkrafträder, fahren. Auch 3 bzw. 4-rädrige Varianten sind erlaubt.
Allerdings bei Verbrennungsmotoren darf der Hubraum des Fahrzeuges nicht mehr als 50 cm³ betragen. Elektroantriebe sind ebenfalls erlaubt. Allerdings auf eine Dauerleistung von maximal 4 kw begrenzt.
In der Klasse A1 darf eine 16-jährige Person Krafträder, auch 3-rädrig, mit einer Leistung von maximal 11 kw und einem Hubraum von maximal 125 cm³ fahren.
Hinweis: Durch die Schlüsselzahl 196 wird Personen mit der Fahrerlaubnis Klasse B ermöglicht, nach vorgeschreibener Ausbildung, Kraftfahrzeuge der Klasse A1 zu fahren.
Die Klasse A2 dürfen Sie frühestens erwerben wenn Sie 18 Jahre alt sind. Entweder, nachdem Sie 2 Jahre mit der Klasse A1 gefahren sind und eine erneute praktische Prüfung ablegen oder auf normalem Wege indem Sie eine klassische theoretische und praktische Motorradausbildung absolvieren und die entsprechen Prüfungen ablegen.
Mit dem Führerschein der Klasse A2 dürfen Motorräder mit einer Leistung von bis zu 35 kW gefahren werden, die Hubraumbegrenzung entfällt. Mit dem A2-Führerschein dürfen Sie auch alle Krafträder der Klassen A1 und AM fahren.
Mit der Klasse A dürfen Sie alle Motorräder und Dreiräder fahren.
Der A-Führerschein darf erworben werden wenn Sie mindestens 2 Jahre Krafträder der Klasse A2 gefahren sind oder im Direkterwerb mit 24 Jahren.
Wenn Sie 16 Jahre alt sind haben Sie die Möglichkeit die Fahrerlaubnisklassen T oder L zu erwerben. Die Klasse T erfordert im Vergleich zur Klasse L eine praktische Abschlussprüfung und schliesst dann die Klassen L und AM mit ein.
Mit der Klasse L dürfen Sie Land- und Fortwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bbH von maximal 40 km/h, ohne Anhänger fahren. Mit Anhänger sind dann nur 25 km/h erlaubt.
Auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen, wie auch Flurförderzeuge, dürfen mit einer bbH von maximal 25 km/h gefahren werden.
In der Klasse T dürfen Sie mit 16 Jahren land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bbH von 40 km/h auch mit Anhänger fahren. Sobald Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben liegt die Geschwindigkeit dann bei 60 km/h.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, wie beispielsweise Mähdrescher oder Feldhäcksler, dürfen mit einer bbH von maximal 40 km/h gefahren werden. Wichtig bei diesen Fahrzeugarten ist das diesen die Nutzung in der Land- und Forstwirtschaft vorbehalten sein muss. Radlader und Bagger z.B. gehören hier nicht dazu. Das wären Baumaschinen mit denen nur 25 km/h gefahren werden dürften.
Eintrittsalter 21 Jahre. Ausnahmen möglich.
Wer beruflich großes Gerät bewegen möchte der kommt meist an der Fahrerlaubnis der Klasse C nicht vorbei.
In der Land- und Forstwirtschaft legitimiert die Klasse T nur dazu Kraftfahrzeuge zu bewegen aus deren Bauart zu erkennen ist das diese der Land- und Forstwirtschaft angehören.
Demzufolge ist es oft erforderlich, bei einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, die Klassen C und CE (für den Anhänger) zu erwerben. Nun dürfen sämtliche LKW, Zugmaschinen und auch selbstfahrende Arbeitmaschinen im Straßenverkehr bewegt werden. Mehr als 8 Fahrgäste allerdings würden einen D-Führerschein (Bus) erforderlich machen.
Wichtig ist es zu wissen das für entgeltliche Transporte, z.B. in einer Spedition, eine weitere Qualifikationen erforderlich ist die diese legitimiert (Schlüsselzahl 95).
Wer Kraftfahzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg bewegen möchte der benötigt eine Fahrerlaubnis der Klasse C1. Eintrittsalter ist hier 18 Jahre. Möchte er einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitführen wird die Klasse C1E erforderlich. Achtung: Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12000 kg nicht übersteigen sonst wird die FE der Klasse CE erforderlich.
Wichtig ist es zu wissen das für entgeltliche Transporte, z.B. in einer Spedition, eine weitere Qualifikationen erforderlich ist die diese legitimiert (Schlüsselzahl 95).
©by Michael Kästner Alle Rechte vorbehalten.
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