Die Klasse A:
– Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
– dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder
einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW
Mindestalter 20 Jahre bei vorherigen 2-jährigen Besitz der Klasse A2. Hier ist keine theoretische Ausbildung und Prüfung zu abslvieren. Es werden in der Praxis auch keine Sonderfahrten absolviert.
Mindestalter bei Direkteinstieg ist 24 Jahre, Hier wird eine theoretische und praktische Ausbildung durchgeführt. Am Ende stehen Prüfungen in Theorie und Praxis an.
Beinhaltet A1,A2