Klasse C1/C1E

Klasse C1

Klasse B ist Voraussetzung.
Eintrittsalter ist 18 Jahre.
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz ( Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre. Danach erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
MAN TGL 7.150
Zur der Ausbildung der Klassen C1 und C1E

Klasse C1E

Klasse C1 ist Vorraussetzung.

BE ist eingeschlossen.  D1E bei Vorbesitz D1.

Eintrittsalter ist 18 Jahre.

Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre. Danach erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t nicht übersteigen.
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t nicht übersteigen.

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