Klasse C1Klasse B ist Voraussetzung.
Eintrittsalter ist 18 Jahre. Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz ( Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre. Danach erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Klasse C1EKlasse C1 ist Vorraussetzung. BE ist eingeschlossen. D1E bei Vorbesitz D1. Eintrittsalter ist 18 Jahre. Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre. Danach erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten. |