Klassen C und CE

Die Klasse C:

Beinhaltet C1
Vorbesitz der Klasse B ist Voraussetzung.
Ab 18 Jahre – mit Grundqualifikation im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbare Berufe
Ab 21 Jahre generell oder mit beschleunigter Grundqualifikation sofern Güter gewerblich gefahren werden sollen.
Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Die Klasse CE:

Erwerb nur mit Vorbesitz der Klasse C möglich.
Ab 18 Jahre – mit Grundqualifikation im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbare Berufe
Ab 21 Jahre generell oder mit beschleunigter Grundqualifikation wenn Güter gewerblich transportiert werden sollen.
Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

Beinhaltet BE,C1E,T

MERCEDES BENZ ACTROS 2545 MP4 mit MÖSLEIN ZENTRALACHSANHÄNGER

Hier machen Fahrstunden Spaß.  Automatikgetriebe, viele Sicherheitssysteme und ein Anhänger mit dem Rangierübungen zum Kinderspiel werden.

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